1. Jegliches Anfordern meiner (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung/Maklerauftrag. Das Verwenden meiner Angebote
oder Inanspruchnahme oder Duldung meiner Dienstleistung bedeutet akzeptieren nachfolgender Bedingungen.

2. Meine Nachweise sowie vermittelten Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte macht in voller
Provisionshöhe schadenersatzpflichtig, sollte es zu einem Vertragsabschluß ohne meine Mitwirkung kommen.

3. Bereits bekannte Angebote/Vertragsangelegenheiten müssen sofort zurückgewiesen werden; schriftliche Angebote innerhalb von fünf
Tagen. Kann die Vorkenntnis nicht bewiesen werden, gilt mein Angebot/Nachweis oder Tätigkeit für den Abschluss als ursächlich. Der
Vorkenntniseinwand muss bis zum Zustandekommen des Vertrages erhoben werden. Ansonsten ist er ausgeschlossen.

4. Honorarpflicht besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunden im
Zusammenhang mit meiner Tätigkeit vom Vermieter/Verkäufer andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesenen Gelegenheit mit
dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet, oder kauft anstatt zu mieten. Ein
Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzuferner Zeit eine Erweiterung/Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt, z.
B. erst nur gemietet wurde und in Folge ein Kauf zustande kommt oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Das
Erfolgshonorar errechnet sich sodann ebenso nach den nachgenannten Provisionssätzen.

5. Mein Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss über die Vertragsgelegenheit (Vertragsabschluss). Diese kann sein: Mietvertrag,
Pachtvertrag, Kaufvertrag, Optionsvertrag, Erbbaurechtsvertrag, Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag, Werklieferungsvertrag oder sonstige
Verträge. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an.

6. Ich hafte nicht für die Richtigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Zwischenabschluss, Zwischenverkauf /Vermietung und Irrtum
bleiben vorbehalten.

7. Mitarbeiter meines Hauses sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, insbesondere sind sie zu Provisionsverhandlungen
und Inkasso nicht ermächtigt.

8. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand –auch für Mahnsachen- ist soweit gesetzlich zulässig Friedberg.

10. Mein Erfolgshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung ist im Falle von privater Wohnraumvermietung vom Auftraggeben
(Vermieter) zu zahlen und beträgt 2 Monatskaltmieten.
Bei gewerblichen Vermietungen ist der Mieter zur Zahlung der Maklercourtage wie folgt verpflichtet:
(Miet-, Pacht-, Leasingverträge u.a. von Büros, Läden, Hallen u.a.m.)
– bei zusätzlichen Options-, Vormiet-, An- oder Vorkaufsrechten unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer: 0,5 Monatskaltmieten
– bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer
– bei Abstandszahlungen u. a. Ablösung für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen
Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision 5 %
Unsere Provision beträgt bei gewerblichen Vermietungen und Verpachtungen 3 Monatsnettokaltmieten bei Mietvertragslaufzeiten bis zu
5 Jahren. Bei längeren Mietvertragslaufzeiten (mehr als 5 Jahre) berechnen wir 4 Monatsnettokaltmieten.

Grundstücksankauf zur Projektierung: Für Grundstückseigentümer entstehen keinerlei Kosten, für Investoren wird jeweils individuell eine Vergütung vereinbart.

Verkauf von Grundbesitz, Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen:

Der Auftragsnehmer (Makler) vereinbart eine Käuferprovision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl . gesetzl. MwSt. in Höhe von 19 %. Bei
Abschluss eines Maklervertrages mit einem Käufer, hat der Auftragnehmer (Makler) vom Auftraggeber (Verkäufer) sowie Käufer eine
Provision in gleichen Teilen zu verlangen. Diese beträgt jeweils 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unbeschadet der vorgenannten
Regelung kann ein Vertragsabschluss zwischen Verkäufer und Makler geschlossen werden, mit welchem der Verkäufer eine reine
Innenprovision in Höhe von in der Regel 5,95 % des Kaufpreises wiederum inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlt. In diesem Fall ist die
Objektvermittlung für die Käuferseite provisionsfrei.
(Grundstücke, Gebäude, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer vom
Käufer versprochenen Leistungen 5 %
– bei Erbbaurecht zusätzlichen zur Gebäudeprovision auf den gesamten zu zahlenden Erbbauzins vom Berechtigten
2 %
– Options-, An- und Vorkaufsrechte; vom Verkehrswert zu zahlen vom Berechtigten 2 %
– bei Zwangsversteigerung: aus den Gesamtaufwendungen inkl. bestehender Rechte 5 %
Geschäfts- und Unternehmensverkäufe:
– An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, know how, Gegenständen: von der gesamten Vertragssumme vom Käufer 5 % +
MwSt.
– Einzelne Beratungsleistungen sowie komplexere, mehrstufige Beratungsprojekte können individuell vergütet werden
– Darlehen und Verträge aller Art vom Darlehensnehmer oder Auftragnehmer auf die Auftragssumme 3 %
Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechne ich die ortsübliche Maklerprovision.

Hinweis zur gesetzlichen Mehrwertsteuer: Zuzüglich zum Erfolgshonorar (Provision), das vom Käufer/Pächter/Berechtigten zu zahlen ist,
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (i.H.v. 19%) zu entrichten. Diese wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

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